KREISMEISTER 2018

05.06.2018: Am letzten Wochenende konnten auf der schönen Reitanlage der Familie Halfter in Dom-Esch, die Kreismeister in der Dressur und im Springen, in spannenden Wettkämpfen ermittelt werden.  Wir Gratulieren den Kreismeisterinnen und Kreismeistern zu ihrem sportlichen Erfolg und wünschen Ihnen noch eine weitere erfolgreiche Saison.

Springen

  • LK 1,2,3 Klaus Barbier auf Le Dentiste Lewana, RV Enzen-Euskirchen
  • LK 4 Anke Aigner-Bolten auf Rock`s Hope, RV Enzen-Euskirchen
  • LK 5, 6 Emma Hartmann auf Polys Pearl, RV Enzen-Euskirchen

Dressur

  • LK 1,2,3 Thomas Birnbrich auf Francesca da Rimini PL, St. Georg Euskirchen
  • LK 4 Stefanie Rohrhirsch auf Agatina, St. Severinus Merzenich
  • LK 5,6 Michaela Lehnertz auf Donina Nera, RSG Marienhof e.V.

Kreismeister Dressur und Springen 2018


DSGVO im Verein

27.05.2018: In den letzten Tagen ist die DSGVO jedem von uns sehr, sehr oft begegnet. Das nervt sicherlich, sollte aber gerade im Verein ernst genommen werden, denn hier wird sehr stark mit personenbezogenen Daten gearbeitet. Angefangen von der Anmeldung im Verein, Mitgliederlisten, Ankündigung von Turnieren, Teilnehmer- und Starterlisten, etc.
 
Eine gute Seite mit vielen Informationen zum Thema DSGVO im Verein, findet ihr hier:
 
 
Solltet ihr darüber hinaus noch Interesse an einer Schulung haben werden ihr vielleicht hier fündig:
 

REITWEGEORDNUNG AB 2018

 

Liebe Reiterfreunde,

es gibt eine wichtige Neuerung für 2018, die alle Reiter im Kreis Euskirchen betreffen und über die wir gerne informieren möchten.

Mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz NRW, tritt zum 01.01.2018 eine Regelung in Kraft, mit der in Waldgebieten auf die Kennzeichnung von Reitwegen verzichtet wird. Dies wurde bisher vom Landschaftsgesetz NRW (LG) geregelt.

Somit können Reiter und Reiterinnen alle privaten Straßen und Wege, ausgenommen gekennzeichneter Wanderwegen und Wanderpfade sowie Sport- und Lehrpfade, frei nutzen.

Wer gedacht hat, er kann ab 2018 im Kreis Euskirchen auch außerhalb der gekennzeichneten Reitwege im Gelände reiten, kann hier trotzdem durchaus falsch liegen, denn die Untere Landschaftsbehörde Euskirchen hält weiter an der sog. „Freistellung“ vom November 1984 fest. Das bedeutet, dass es in den festgelegten Waldbereichen Schornbusch, Hardtburg, Billiger Wald in EU, Stadtwald in Bad Münstereifel sowie der Kottenforst-Ville im Bereich Weilerswist, weiterhin nicht gestattet ist außerhalb der gekennzeichneten Reitwege zu reiten.

Die Reiter und Reiterinnen im Kreis Euskirchen werden daher gebeten sich frühzeitig zu informieren, welche Wege sie in der freien Natur nutzen dürfen und welche nicht. Damit es auch weiterhin friedlich und tolerant zwischen allen Nutzern der Wege zugeht. Denn das Wichtigste ist immer die gegenseitige Rücksichtnahme aller!

Unverändert bleibt auch die Kennzeichnungspflicht. Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, beidseitig am Pferd angebrachtes, gültiges  Kennzeichen führen. Diese Reitplaketten sind bei der Kreisverwaltung Euskirchen zu beziehen. Die für die Plakette anfallenden Kosten, die sogenannte Reitabgabe, sind zweckgebunden. Das bedeutet, dass die Einnahmen der Reitabgabe wieder für die Instandsetzung von Reitwegen im Gebiet verwendet werden.

 

Weitere Informationen unter:

Allgemeinverfügung zur Regelung des Reitens in Waldbereichen des Kreises Euskirchen 

http://pferdesport-euskirchen.de/…/Reitwegeregelung-2018.pdf

https://www.kreis-euskirchen.de/…/natur_und_land…/reiten.php

http://www.psvr-online.de/86-newsticker/1263-neue-reitregelung-in-nrw.html