Reitplaketten
Wer auf Wegen reitet, die in der freien Landschaft oder im Wald liegen, muss ein beidseitig am Pferd befestigtes, gültiges Kennzeichen führen, das sogenannte Reitkennzeichen, welches bei Zahlung einer Reitabgabe ausgehändigt wird. Die Reitabgabe beträgt für Privatpferdehalter 40,50 € für einen Erstantrag sowie 30,50 € bei Verlängerungen und für Reiterhöfe 90,50 € bei Erstanträgen sowie 80,50 € bei Verlängerungen je Kennzeichen und Kalenderjahr. Hinzu kommen die jeweiligen Verwaltungsgebühren und Auslagen.
Bei der Reitabgabe handelt es sich um eine Jahresabgabe, die deshalb auch bei einer vorzeitigen Abmeldung bzw. späteren Anmeldung für das jeweils laufende Jahr in voller Höhe zu entrichten ist. Anteilige Erstattungen sind nicht möglich.“
Weitere Informationen und Antragsformulare unter:
Kreis Euskirchen