Termine für 2022

Der aktuelle Terminkalender für 2022 ist jetzt online!

Informationsveranstaltung zum Thema Wolf

Aufgrund der immer stärker in den Fokus rückenden Wolfthematik und der damit einhergehenden Betroffenheit rheinischer Kreise und Städte, bietet der Kreisverband für Pferdesport Euskirchen in Zusammenarbeit mit dem Pferdesportverband Rheinland e.V am 18. März 2022 eine digitale Informationsveranstaltung zum Thema Wolf an.

Hierbei sollen neben dem Überblick über die Wolfsthematik im Allgemeinen und unter Bezugnahme des neuen Wildtiermanagementplan auch die Auswirkungen der Ansiedelung des Wolfes im urbanen Raum mit dessen Einfluss auf Pferdehalter und die Landwirtschaft, sowie die aktuellen Gegebenheiten im Rheinland mit den in diesem Kontext einhergehenden politischen Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen
beleuchtet werden.

Als Fachreferenten werden u.a. Gregor Beyer, Geschäftsführer Forum Natur Brandenburg, und Bernhard Feßler, Leiter des FN-Hauptstadtbüros in Berlin, ihre Expertise mit den Anwesenden teilen. Moderiert und inhaltlich begleitet wird die Veranstaltung von dem Vizepräsidenten und Wolfsbeauftragten des Pferdesportverbandes Rheinland e.V., Peter Lautz.

Die Anmeldung zu der kostenlos angebotenen Veranstaltung erfolgt über die Homepage des Pferdesportverbandes Rheinland e.V.

Online-Informationsveranstaltung zum Thema Wolf (psvr-online.de)


Einladung zur Delegiertenversammlung 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lädt der Vorstand sehr herzlich zu seiner Delegiertenversammlung ein am

Mittwoch, den 09. Februar 2022 als Zoom-Meeting
Beginn 19:30 Uhr

Link zum Zoom-Meeting bitte anfragen

Tagesordnung

Aktuelle Informationen zur Coronalage und Auswirkung auf den Pferdesport

Stand: 26.11.2021

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat uns die nachfolgende Sprachregelung zur Verfügung gestellt. Sie konkretisiert Aspekte der Coronaschutzverordung, die im Pferdesport und der Pferdehaltung wichtig sind. Sie beinhaltet eine Regelung für das Betreten der Anlagen durch nicht immunisierte Personen für die Versorgung der Pferde aus Gründen des Tierwohls.

Die Sprachregelung ist nachfolgend vollständig zitiert:
„Grundsätzlich gilt in allen Freizeiteinrichtungen, die von keiner Sonderregelung betroffen sind, die 2G Regelung (vgl. § 4 Abs. 2 Nr. 8 Coronaschutzverordnung). Danach dürfen alle öffentlichen und privaten Reitsportanlagen sowie Pferdepensions- und Reitbetriebe grundsätzlich nur noch von immunisierten Personen betreten werden.

Hiervon ist jedoch eine Ausnahme aus zwingenden Tierschutzgründen zu machen. Auch nicht immunisierte Personen, die aber über einen negativen Testnachweis verfügen müssen, müssen aus Gründen des Tierwohls ihre Tiere weiter versorgen können.

Unter den folgenden Links finden Sie weiterführende Informationen zur aktuellen Coronaschutzverordnung und deren Umsetzung für Pferdebesitzer, Pferdebetriebe und den Reitsport:

Coronavirus: Informationen für den Pferdesport | FN (pferd-aktuell.de)

Artikel | Pferdesportverband Westfalen e. V. (pferdesportwestfalen.de)

Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) – NRW – gültig ab 24. November 2021

Kreismeister Fahren

Wir gratulieren den Kreismeistern im Fahren, die am 10.10.2021 beim Fahrverein St. Medardus Zülpich e.V., bei bestem Wetter und idealen Turnierbedingungen ermittelt wurden.

Nachdem leider sehr viele Reitsport- und Fahrturniere durch Corona und dem Hochwasser im Juli ausgefallen sind, freuen wir uns umso mehr, dass St. Medardus sich bereit erklärt hat die Kreismeisterschaften im Fahren durchzuführen und die Kreissparkasse Euskirchen ihre Unterstützung auch in diesem Jahr zugesagt hat.

Kreismeister im Fahren mit Wolfgang Krüger, Vorstand Kreissparkasse Euskirchen, Juliane Vetter, Vorsitzende des Kreisverband Pferdesport Euskirchen und Hermann Fömer, 1. Vorsitzender Fahrverein St. Medardus Zülpich e.V.

• Kreismeister Pferde Einspänner: Dorit Santema mit Boogie Woogie, Fahrverein St. Medardus Zülpich e.V.
• Kreismeister Pony Einspänner: Daniela Grunwald mit N’Vanity Fair, Fahrverein St. Medardus Zülpich e.V.
• Kreismeister Pony Zweispänner: Johanna Bierth mit Don Camillo und Pepone, Fahrverein St. Medardus Zülpich e.V.

Kreismeister der Islandpferdereiter 2021

Wir gratulieren den Kreismeistern der Islandpferdereiter, die auf den Roderather Tölttagen 2021 in Nettersheim geehrt wurden.

  • Erwachsene: Marit Scheen mit Týr vom Schloßberg
  • Junioren: Leah Effe mit Bleikur von Allenbach
  • Jugend: Sophia Zinken mit Mökkur von Roderath
Kreismeister der Islandpferdereiter 2021
Vorsicht bei Waldbesuchen im Hochwassergebiet!

Warnung vor kaputten Wegen im Wald | Wald & Holz (nrw.de)

Vorsicht vor Waldbesuchen in den Hochwassergebieten – Radio Euskirchen

Einladung zur Delegiertenversammlung 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lädt der Vorstand sehr herzlich zu seiner Delegiertenversammlung ein am

Donnerstag, den 20. Mai 2021 als Zoom-Meeting

Beginn  19:00 Uhr

Link zum Zoom-Meeting bitte anfragen

Tagesordnung

Informationen zum Ausbruch des Equinen Herpesvirus in Valencia

Warendorf (fn-press). In Valencia ist ein extrem aggressiver Herpesvirus bei Pferden aufgetreten. Dieser ist über den Profiturniersport auch nach Deutschland gekommen. Es ist jetzt sehr wichtig, dass sich dieser Virus nicht auf den Pferdebestand in Deutschland weiter ausbreitet. Die Pferdebestände müssen vor weiteren Ansteckungen geschützt werden; das gilt auch für Pferde an der Basis: die Therapie- und Schulpferde! Im Vergleich zu den immer wieder aufflammenden Herpes Infektionen in fast jedem Frühjahr, ist dieser Virusstamm deutlich aggressiver und hoch ansteckend.
Bitte lesen Sie die beigefügte Pressemitteilung der FN im Anhang!

Das sollten Sie wissen: 

1.       Selbst wenn Ihr Pferdebestand gegen den gängigen Herpesvirus geimpft seien sollte,  schützt die Impfung nicht/nicht ausreichend vor einer Ansteckung mit diesem neuartigen Virus. D.h., Sie wiegen sich in falscher Sicherheit, wenn Sie davon ausgehen, dass Ihr Bestand durch die bisherige Herpesimpfung ausreichend geschützt ist.

2. Fieber beim Pferd ist das wichtigste Erkennungsmerkmal für die Virusinfektion. Die Ansteckung kann aber schon vorher erfolgt sein und die Inkubationszeit ist recht lang, bis zu zwei Wochen. Pferde zeigen dabei teilweise an einem Tag Fieber, am nächsten Tag ist das Fieber wieder weg und danach kehrt die Infektion mit voller Wucht zurück. Darum beobachten Sie ihre Pferde genau. 

3. Wir wissen bereits durch Corona, wie schnell sich ein Virus ausbreiten kann, der zunächst nur auf einen relativ kleinen Bestand/Ort begrenzt war. Darum muss  jetzt frühzeitig reagiert werden, damit die Ausbreitung eingedämmt wird.

4. Die getroffenen Einschränkungen, auf die wir uns unter dem Dach der FN  heute verständigt haben, gelten ab sofort bis zum 28. März.

Was ist zu tun (siehe auch Pressemitteilung dazu):

· Vermischen Sie auch bei Schulpferden und Therapiepferden nicht unterschiedliche Pferdebestände. 

· Beobachten Sie Ihre Pferde (Fieber, Fressverhalten).

· Personen, die an verschiedenen Betrieben tätig sind, wie Tierärzte, Hufschmiede, Reitlehrer und Trainer können über ihre Kleidung, Ausrüstung, Hände selbst Virusüberträger sein. Wie bei allen Viren hilft Hygiene; d.h. Hände waschen, Desinfektion von Gegenständen, Wechsel der Kleidung.

Alle Turniere und Sichtungslehrgänge werden bis Ende März abgesagt. Das Bundesleistungszentrum in Warendorf ist ebenfalls geschlossen und die Landes Reit- und Fahrschule Rheinland wurde für auswärtige Pferde gesperrt.

Anhang:
Pressemitteilung der FN

Einzelunterricht im Freien wieder möglich

Lange haben wir darauf gewartet, doch jetzt wird es wieder möglich: seit dem 22.02.2021 kann wieder Einzelunterricht im Freien erteilt werden. Natürlich unter den notwendigen Auflagen, die wir bitten wirklich zu beachten.

Im §9 der Corona-Schutzverordnung vom 22.02.2021 wurde die Regelung zum Sport im Freien angepasst.

§ 9 Sport

  1. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.
  2. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.
  3.  Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig, soweit die Vereine beziehungsweise die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen. Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben nicht zugelassen werden.  
  4. Ausgenommen von Absatz 1 und damit unter Beachtung der allgemeinen Regeln dieser Verordnung und anderer Rechtsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzrecht) zulässig sind 1. der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen und berufsbezogenen Prüfungen sowie Übungsund Leistungsnachweisen, 2. sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen, 3. das Training der offiziell gelisteten Sportlerinnen und Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren sowie 4. das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen.
  5. Abweichend von Absatz 1 ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang auch in geschlossenen Räumlichkeiten von Sportanlagen zulässig. Sport- und trainingsbezogene Übungen sind dabei untersagt.